Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 163/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b
Unterlassene Sicherung eines abgestellten Kfz L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichtverstoß; Objektiv grobe Fahrlässigkeit; Sicherungsmaßnahme gegen unbefugte Ingebrauchnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61
Papierfundstellen
- NZV 1991, 195
- VersR 1991, 881
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
Kasko-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Verlassen des Fahrzeuges und …
Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).Besonders der Sachverhalt, der dem Urteil des OLG Hamm vom 26.10.1990 (NZV 1991, 195) zugrundeliegt, ähnelt dem vorliegenden.
- OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls …
Dabei ist der Beklagten zuzugeben, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, in derartigen Fällen in aller Regel von grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers auszugehen sein wird (vgl. z. B. OLG Hamm VersR 82, 1137 und NZV 91, 195; OLG Karlsruhe in Schaden-Praxis 2001, 243). - OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 5/00
Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung …
Ein Unterlassen jeglicher Sicherungen des Fahrzeugs durch unverschlossenes Abstellen mit steckendem Zündschlüssel auch bei beabsichtigtem kurzzeitigen Verlassen stellt in der Regel einen groben Pflichtenverstoß dar (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 195).
- OLG Koblenz, 05.02.2007 - 10 U 903/06
Zurücklassen eines unverschlossenen Fahrzeuges mit eingestecktem Zündschlüssel …
In Übereinstimmung mit der Fallgestaltung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in NZV 1991, 195 fehlte es im hier zu entscheidenden Fall gerade an der Möglichkeit des Eingreifens des Geschäftsführers der Klägerin und aufgrund des wechselnden Sachvortrags der Klägerin bleibt unklar, ob sich ihr Geschäftsführer tatsächlich unmittelbar an dem Fahrzeug zum Diebstahlszeitpunkt befunden hat. - OLG Hamm, 27.09.1999 - 6 U 52/99
Steckenlassen des Kfz-Schlüssels im Kofferraumschloss
Daß sie dem unter den gegebenen Umständen nicht genügend Beachtung geschenkt hat, muß als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden (vgl. auch OLG Hamm NZV 91, 195). - OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00 Ein Unterlassen jeglicher Sicherungen des Fahrzeugs durch unverschlossenes Abstellen mit steckendem Zündschlüssel und laufendem Motor stellt allerdings auch bei beabsichtigtem kurzzeitigen Verlassen des Wagens in der Regel einen groben Pflichtenverstoß dar (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 195; Senat, r+s 2000, 404).